Your property management
in Berlin and Rostock

Atriensis Immobilienverwaltung GmbH Is your estate management partner in Berlin and Rostock, established in 1993. Atriensis emerged from the former DICK Immobilienmanagement e.K. As a full-service property management company, Atriensis provides all services of a property management for you.

“Competent performance from us – profit to you” – according to this maxim, we manage properties in Berlin and Rostock to state-of-the-art standards.

certificates & memberships

TÜVRICSBVI

About atriensis

We operate two offices in Rostock and Berlin with approximately the same number of staff members and scope of tasks.

The business areas include property management, condominium management, real estate management, forced and emergency administration for courts as well as business services for the real estate industry.

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Our philosophy

Our Success is based on the fair way of dealing with our customers, employees and suppliers. We have committed ourselves to comply with the values of the Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V.:

Credibility – Expertise – Dedication – Reliability
Partnership – Joy of life

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Choose between our locations

Green Estate Management

With us you have made an eco-friendly choice! Our environmental management system is certified based on ISO 14001. We contribute to reducing the environmental impact through a fuel-efficient and responsible use of resources and the prevention of environmental impact.

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Your Quality benefits

6 months probationary period; Creation of a technical condition report; Telephone availability 24/7; One qualified reference partner for all matters; Requests will be answered within 2 days; Regular visits with report logging; Online customer access and customer magazine on the Internet

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Our Offers

Immobilienscout 24
Our offers in Immobilien Scout 24

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Blog commentarius
Our costumer magazine

  • 2025. Das Jahr des Grundbuches.23. February 2025- Bis zum 31.12.2025 müssen im Wohnungseigentum folgende Sachverhalte in das Grundbuch eingetragen werden:
    1. Haftung von Sondernachfolgern für Geldschulden (§7,3 WEG)
    2. Beschlüsse, die auf der Grundlage einer Öffnungsklausel gefasst worden sind (§10,3 WEG)
    Wir werden die Themen aufbereiten und allen Eigentümergemeinschaften auf der diesjährigen Versammlung über das Ergebnis und etwaigen Handlungsbedarf informieren.
  • BGH: Regeln zur Änderung der Kostenverteilung.16. February 2025- Seit der letzten WEG-Reform können Wohnungseigentümer grundsätzlich die Kostenverteilung mit Mehrheitsbeschluss ändern. Der BGH hat nun Regeln aufgestellt, wann die Kostenverteilung ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht: 1) Änderung objektbezogener Kostentrennung Ausgangssituation: Kosten, die nicht auf alle Miteigentümer, sondern nur auf einen Teil verteilt werden (i.d.R. Untergemeinschaften), sollen zukünftig auf einen erweiterten Eigentümerkreis verteilt werden. Eigentümer, die bisher nicht an den Kosten beteiligt waren, werden nun mit belastet. Lösung: Die Trennung darf nur mit sachlichem Grund aufgehoben werden, wenn entweder konkret die Kosten der Beseitigung von Schäden dienen, die vom übrigen Gemeinschaftseigentum herrühren, oder das kostenauslösende Thema kann nur erledigt werden, wenn weitere Bauteile der Gesamtanlage betroffen sind. Eine allgemeine Argumentation, dass Teile des Gemeinschaftseigentums betroffen sind, die auch für das übrige Gemeinschaftseigentum von Belang sind, ist nicht ausreichend. 2) Änderung des Verteilerschlüssels innerhalb einer Eigentümergruppe Ausgangssituation: die Verteilung von Kosten soll innerhalb einer bereits jetzt schon an den Kosten beteiligten Gruppe geändert werden. Es kommen weder weitere Eigentümer hinzu noch fallen welche heraus. Lösung: solange kein Eigentümer unbillig privilegiert oder benachteiligt wird, ist die Änderung des Verteilerschlüssels zulässig. (BGH, Urteil v. 14.2.2025, V ZR 128/23)
  • Was kommt 2025?1. January 2025- Wir wünschen allen Kunden, Geschäftspartnern und Freunden unseres Hauses einen guten Start in das neue Jahr! 2024 war für uns erneut ein sehr anstrengendes Jahr. Nicht nur, dass durch äußere Umstände viele Abrechnungen wiederholt sehr spät fertig geworden sind, es drückt die weiterhin schlechter werdende Stimmung auf unser Arbeitstempo. Allgemein bekannte und klare Sachverhalte werden immer mehr in Frage gestellt und wollen von Eigentümern diskutiert werden. Das alles kostet Zeit, die bei der Betreuung der Immobilien fehlt. Dafür starten wir zuversichtlich in das neue Jahr. Unsere Kontierungssoftware in der Buchhaltung wird erneut und wird eine deutliche Verbesserung beim Kontieren von Rechnungen bringen. Etliche Automatisierungsvorgänge stehen in den Startlöchern. Und vor allem: wir stocken unsere Kapazitäten für den technischen Bereich deutlich auf. Ab Frühjahr haben wir zwei zusätzliche Mitarbeiterinnen an Bord, die sich ausschließlich um größere Baumaßnahmen kümmern. Wir sind überzeugt, dass uns das deutlich voranbringen wird. Es gibt immer etwas zu verbessern, packen wir es an!
Aus DICK Immobilienmanagement e.K. wird

Atriensis Immobilienverwaltung GmbH

Nur die Firmierung ändert sich. Gesellschafter, Geschäftsführer, Team und Ansprechpartner, Erreichbarkeiten, Arbeitsabläufe usw. bleiben unverändert.