Die Beseitigung von echtem Hausschwamm bedarf einer intensiven Begleitung durch die Hausverwaltung („Bauherrenvertretung“).
Nachdem wir zum Jahresende gerade zwei Instandsetzungen abgeschlossen hatten, stehen gleich Anfang 2011 drei neue Befunde zur Beseitigung an. Ursachen sind entweder Leitungswasserschäden oder eine unsachgemäße Modernisierung in den 90er-Jahren.
Anders als „Spongebob“ aus der gleichnamigen Zeichentrickserie, der überaus nett und hilfsbereit ist, gilt der Echte Hausschwamm als der gefährlichste Gebäudezerstörer (sieht man einmal von einem Brand ab).
In allen Fällen werden die Maßnahmen von einem Holzschutzsachverständigen begleitet und ausschließlich von besonders zuverlässigen und spezialisierten Handwerksbetrieben ausgeführt. Man kann sich das ganze Procedere vereinfacht vorstellen wie Karies entfernen beim Zahnarzt, nur in größeren Dimensionen.
Da bei Geschossdecken meist auch die Wohnungen darüber und darunter nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden können, müssen zudem die Bewohner von uns angemessen betreut werden.
Übrigens: Die Verpflichtung zur umgehenden Beseitigung ergibt sich aus den Landesbauordnungen. In den meisten LBOs wird die Verpflichtung mit „Schutz gegen schädliche Einwirkungen“ beschrieben, z.B. § 13 BauO Bln oder § 13 LBauO MV). Meldepflichtig gegenüber der unteren Bauaufsichtsbehörde ist der Hausschwammbefall allerdings nur noch in Thüringen und Sachsen.
Der Echte Hausschwamm wurde 2004 von der Deutschen Gesellschaft für Mykologie zum Pilz des Jahres gewählt, um auf seine häufig unterschätzte wirtschaftliche Bedeutung hinzuweisen. Die Aufwendungen für die zurück liegenden Instandsetzungen lagen bei uns zwischen 5 – 100 Tsd.€.