Der Berliner Senat hat die siebenjährige Kündigungsschutzfrist bei der Umwandlung von Miet- und Eigentumswohnungen ausgedehnt. Bislang schützte eine Verordnung aus dem Jahre 2004 rund 1,26 Mio. Menschen in den Bezirken Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow, und Tempelhof-Schöneberg. Ab September 2011 kommen jetzt rund 600.000 Bewohner der Stadtteile Mitte und Steglitz-Zehlendorf hinzu.
Besonders schutzbedürftig sind nach Ansicht der Berliner Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer Stadtteile, in denen wenig Wohnungen leer stehen, die Fluktuation hoch ist, in den vergangenen Jahren viele Umwandlungen erfolgten, und die Angebotsmieten steigen. In allen anderen Berliner Bezirken können Investoren nach drei Jahren kündigen.