Wie überall macht sich auch in der Immobilienwirtschaft der Anglizismus breit. So spricht man von „Due Diligence“, wenn man die Sorgfaltspflicht z.B. beim Ankauf von Immobilien meint. Eine Due Diligence-Prüfung soll Vorteile, Nachteile, Risiken, Chancen und den Wert ermitteln. Ob es so ist, dass im Gegenzug die Begriffe bei Muttersprachlern in Vergessenheit geraten? Lesen Sie, was einer Engländerin jüngst beim Immobilienkauf passiert ist:
(Quelle: Magdeburger Volksstimme vom 12.11.2011)