Mindestanforderungen und Pflichtversicherung kommen
Laut Ergebnis der Arbeitsgruppe ist vorgesehen, berufliche Mindestanforderungen und Pflichtversicherungen für Wohnungsverwalter zu verankern. Beides ist machbar ohne die Berufswahlfreiheit nach Artikel 12 Grundgesetz einzuschränken.
Datenbankgrundbuch – automatisierte Einsichtnahme wird geregelt
Geht es nach dem Willen der Arbeitsgruppe, so wird nach Schaffung der technischen Voraussetzungen bei der Einführung des Datenbankgrundbuches die Einsichtnahme des Verwalters am automatisierten Verfahren geregelt. Allerdings nur dort, wo auch der Verwalter von einer Wohnungseigentümergemeinschaft bestellt wurde.