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BGH: Vermieter können verjährte Ansprüche von Kaution abziehen.

Vermieter können Schadensersatzforderungen wegen Schäden an der Mietsache auch nach Ablauf der 6-monatigen Verjährungsfrist gegen den Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der Kaution aufrechnen. Wer sich für die Hintergründe interessiert, kann z.B. hier weiterlesen:

https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/kaution-verjaehrung-aufrechnung_258_627156.html

(BGH, Urteil v. 10.7.2024, VIII ZR 184/23)

Wir werden jedoch weiterhin bestrebt sein, die Aufrechnung binnen 6 Monaten zu erledigen, um für alle Beteiligten zeitnah Rechtssicherheit herzustellen.

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