Ein in der Gebäudeversicherung vereinbarter Selbstbehalt ist von allen Wohnungseigentümern gemeinschaftlich zu tragen, auch wenn ein Schaden ausschließlich oder teilweise im Sondereigentum eines Miteigentümers eingetreten ist.
Ein Selbstbehalt ist ein Bestandteil der kalkulierten Versicherungsprämie und demzufolge genau so zu behandeln wie die Prämie selbst.
(BGH, Urteil v. 16.9.2022, V ZR 69/21)