Letzte Woche erreichten uns folgende zwei Anfragen:
1) Renommiertes Maklerbüro: „..können Sie uns bitte bestätigen, dass beim Verkauf eines Denkmalschutzobjektes kein Energieausweis benötigt wird…“
2) Ein Notariat: „..wo steht, dass aufgrund der derzeitigen Corona-Situation der WEG-Verwalter auch nach Ablauf der regulären Bestellungszeit im Amt bleibt?“
Wer ist denn bloß auf die Idee gekommen, dass ein fremdes Unternehmen als Auskunftsbüro dienen könnte? Aber das kennen wir als Hausverwalter schon. Wir werden ständig mit Wünschen konfrontiert, die mit unserer Arbeit nichts zu tun haben. Deshalb hier die Antworten:
zu 1) § 79,4 Gebäudeenergiegesetz
zu 2) Art. 2, § 6,1 Gesetz zur Abmilderung der Folgender COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht