Mit dem Erlass der zweiten von zwei Verordnungen ist das neue Berliner Hundegesetz zum 01.01.2019 vollständig in Kraft getreten. Es gelten folgende Änderungen:
- Hunde können nicht mehr einfach auf Flohmärkten oder von Privatpersonen gekauft werden
- Das bestehende Gebot, Hundekot zu beseitigen, wird besser durchsetzbar
- Bezirke können für zusätzliche Bereiche die Mitnahme von Hunden untersagen
- Bezirke können einfacher Gebiete zu Auslaufgebieten für Hunde erklären
- Rasseliste wird flexibler
- Allgemeine Leinenpflicht im öffentlichen Raum
- Wer einen Hund neu erwirbt, wird motiviert, aber nicht gezwungen, sich Sachkunde anzueignen
- Erstmals Handhabe gegen ungeeignete gewerbliche Hundeausführer
- Der Erwerb und die Haltung von Hunden lässt sich über ein Register nachvollziehen
Weitergehende Informationen erhalten Sie hier:
https://www.berlin.de/sen/verbraucherschutz/aufgaben/tierschutz/hundehaltung/faq-hundegesetz-stand-1-oktober-2018-langfassung.pdf