Gestern wurde das Gesetz zur Einführung einer Berufszugangsvoraussetzung für Wohnimmobilienverwalter beschlossen. Es handelt sich leider um keine echte Zugangsvoraussetzung, sondern lediglich um eine Fortbildungs- und eine Haftpflichtversicherungspflicht. Damit bleibt das Gesetz weit hinter den Erwartungen der Verbände und ihrer professionellen Mitglieder, zu den wir auch zählen, zurück. Diese erfüllen bereits jetzt weit höhere Standards, wie z.B. Vermögensschaden- und Vertrauensschadenversicherung.
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