Ab dem 1.11.2016 entfällt für Vermieter die Auszugsbescheinigung. Die Meldebestätigung für den einziehenden Mieter bleibt bestehen. Erst seit dem 1.11.2015 muss dem ein- bzw. ausziehenden Mieter eine Meldebestätigung ausgestellt werden. Doch kaum ist das neue Gesetz in Kraft, wird es auch schon wieder geändert:

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