„Der Kollege macht das aber problemlos, wieso Sie nicht?“ WEG-Gesetz, Rechtsprechung und Teilungserklärung, Vereinbarungen, Beschlüsse bilden ein enges Korsett, in dem sich die Eigentümer bewegen können, und oft, wenn wir es ablehnen, auszuscheren, hören wir diesen Satz von unseren Eigentümern.
Meistens geht es um unzulässige Abgrenzungen in der Abrechnung, Eingriffe in das Sondereigentum, Verwenden anderer Verteilerschlüssel oder das Ignorieren von BGH-Urteilen. Uns ist das nicht egal, professionelles Arbeiten bedeutet auch, sich an die Vorgaben zu halten und notfalls den Eigentümern auch Grenzen ihrer Gestaltungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Stellen Sie sich das mal bei ihrer Autowerkstatt vor: Speiseöl statt Motoröl einfüllen, Verwenden gefälschter Ersatzteile, große Reparaturen ohne Rücksprache ausführen usw. Auch alles kein Problem?