Die Anhörung war Anfang Dezember vergangenen Jahres auf Drängen von großen Immobilienfachverbänden anberaumt worden, in der Hoffnung das Gesetzgebungsverfahren beschleunigen zu können. Schlusspunkt der Anhörung war jedoch, dass der Normenkontrollrat das Fehlen einer soliden Datenlage bezüglich der Notwendigkeit einer Berufszulassungsverordnung bemängelte und dies auch als Stellungnahme an das zuständige Bundeministerium für Wirtschaft und Energie weiterleitete.
Ob das Gesetz, das unter anderem eine Abänderung der Gewerbeordnung bezüglich eines Sachkunde- und Versicherungsnachweises für Immobilienverwalter vorsieht, tatsächlich bis zum Ende dieser Legislaturperiode eingeführt wird, ist nun unbestimmt. Schade, schade. (Quelle: BVI e.V.)