Zum 01.01.2016 hat das Land Brandenburg für etliche Gemeinden die Mietpreisbremse beschlossen. Davon ist nun auch unsere Gartenstadt Falkenhöh betroffen.
Wird eine Wohnung nach dem Auszug eines Mieters wieder neu vermietet, darf der Vermieter künftig höchstens 10 Prozent mehr als die ortsübliche Miete verlangen. Wichtig: Wenn die Miete schon mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Miete lag, müssen Vermieter die Miete bei der Neuvermietung nicht senken. Die Mietpreisbremse gilt nur bei Wiedervermietungen. Bestandsverträge bleiben unverändert. Neu gebaute Wohnungen sind ausgenommen. Ebenso Wohnungen, die unmittelbar vor der Neuvermietung kernsaniert worden sind.