..trotzdem kann die WEG auch nach Verjährung der Beseitigungsansprüche mit einfachem Mehrheitsbeschluss über die Beseitigung der baulichen Veränderung beschließen.
Die Beseitigung einer – rechtswidrigen – baulichen Veränderung ist eine Maßnahme der Instandsetzung, über die mit einfacher Mehrheit beschlossen werden kann.
Die Beseitigung erfolgt dann allerdings im eigenen Namen und auf Kosten der WEG.