Der Bundesrat hat gestern der erneuten Novellierung der Trinkwasserverordnung zugestimmt, allerdings mit einigen Änderungen gegenüber dem Entwurf des Bundesministeriums für Gesundheit.
Die nochmalige Novelle der erst zum 1.11.2011 novellierten Trinkwasserverordnung hat eine weitere Hürde genommen. Der Bundesrat hat den vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegten Entwurf im Wesentlichen gebilligt, seine Zustimmung aber von einigen kleineren Änderungen abhängig gemacht. Nun muss die Bundesregierung entscheiden, ob sie die Vorschläge der Länderkammer akzeptiert.
Kern der Neuregelung ist eine Verlängerung der Frist für die erste Legionellenprüfung um 14 Monate bis zum 31.12.2013 sowie eine Verlängerung des Prüfungsintervalls von einem auf drei Jahre.