Zwei Kuriositäten zum WEG-Recht:
1) Einer Wohnungseigentümergemeinschaft kann Prozesskostenhilfe bewilligt werden
Will die WEG gegen eines ihrer Mitglieder Beitragsforderungen gerichtlich geltend machen, kann ihr Prozesskostenhilfe bewilligt werden. Diese Rechtsverfolgung liegt jedenfalls dann im allgemeinen Interesse, wenn weder die Gemeinschaft noch sämtliche (übrigen) Mitglieder die Kosten aufbringen können. (BGH, Beschluss vom 17.06.2009, V ZB 26/10)
Wenn kein Mitglied der WEG mehr die Kosten aufbringen kann, also alle Mitglieder zahlungsunfähig sind, dann liegt es nahe, dass wohl auch die WEG zahlungsunfähig ist, aber:
2) § 11 WEG: Unauflöslichkeit der Gemeinschaft. (3) Ein Insolvenzverfahren über das Verwaltungsvermögen der Gemeinschaft findet nicht statt.