In einem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hatte eine fehlgeleitete Silvesterrakete auf dem Nachbargrundstück einen ganzen Gebäudekomplex in Brand gesetzt – der Schaden betrug fast 420.000 Euro. Die Gebäudeversicherung des Eigentümers nahm den Nachbarn in Regress (BGH, 18.09.2009, V ZR 75/08). In dem Prozess ging es um die Grundsatzfrage, ob in solchen Fällen der sogenannte nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch anwendbar ist. Das hätte auf die alljährlichen Silvesterfeuerwerke weitreichende Folgen gehabt, denn danach ist ein Nachbar auch dann zur Zahlung verpflichtet, wenn ihm keinerlei Verschulden vorzuwerfen ist. Der BGH entschied jedoch: Das Abschießen von Feuerwerksraketen am Silvestertag ist ein gesellschaftlicher Brauch, auf den diese Regelung nicht zutrifft. Der Verursacher eines Schadens haftet in diesem Fall nur bei grobem Verschulden.
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