Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) in Kraft getreten
Die DL-InfoV regelt Informationspflichten von Dienstleistungserbringern. Durch die Regelungen soll für mehr Transparenz und Schutz der Dienstleistungsempfänger gesorgt werden. Die Verpflichtungen gelten unbeschadet möglicher weiterer Informationspflichten, z.B. aus dem Telemediengesetz. Alle Pflichtangaben, die ständig bereit zu halten sind, finden Sie in unserem Impressum
(https://www.atriensis.de/impressum-2/)
Einige Angaben wiederholen sich – doppelt hält eben besser.