Sommerzeit=Grillzeit!
Das LG Stuttgart hat festgestellt, dass Grillen „in einer multikulturellen Freizeitgesellschaft, die von einer zunehmenden Rückbesinnung auf die Natur geprägt ist, eine übliche und im Sommer gebräuchliche Art der Zubereitung von Speisen jeglicher Art…“ darstellt. Die meisten Gerichte allerdings bescheren dem Grillen eine Vielzahl von Auflagen und Einschränkungen.
Hierzu haben wir im Internet einen sehr guten Aufsatz gefunden, lesen sie selbst: Artikel