Heute informieren wir Sie darüber, warum Überschüsse aus der Mietverwaltung („Sondereigentumsverwaltung“) am 15.d.M. abgerechnet werden, obwohl die Mieten bereits zum 3.Werktag des Monats fällig sind.
Berechnung und Auskehr des Überschusses erfolgen einmal monatlich mittels einer EDV-Routine. Startet man die Routine zu früh, werden die – leider immer häufigeren – Spätzahler nicht erfasst, die betreffenden Eigentümer erhalten in dem Monat demzufolge keinen Überschuss. Startet man die Routine zu spät, warten die Eigentümer unnötig auf ihren Überschuss. Es muss hier also abgewogen und versucht werden, einen Termin zu finden, der möglichst vielen gerecht wird. Der 15.d.M. hat sich in der Praxis als ideal erwiesen.
Die Nutzung der EDV ist eine wesentliche Voraussetzung für die Kalkulation von vernünftigen Verwaltervergütungen.
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